Berufsgenossenschaft Anforderungen an Kragarmregale - Sicherheit, Normen & Vorschriften

 Kragarmregale sind unverzichtbar in vielen Betrieben, insbesondere im Bereich Lagerung von Langgut wie Rohre, Stahlprofile oder Holzplatten. Doch bei ihrer Nutzung geht es nicht nur um effiziente Lagerhaltung, sondern vor allem auch um Sicherheit und Arbeitsschutz. Genau hier setzt die Berufsgenossenschaft (BG) an, die klare Vorschriften und Anforderungen an die Beschaffenheit, Aufstellung und Nutzung von Kragarmregalen stellt. Wer diese nicht einhält, riskiert nicht nur Unfälle, sondern auch rechtliche Konsequenzen.

In diesem Beitrag erfahren Sie:

  • Welche Anforderungen die Berufsgenossenschaft an Kragarmregale stellt.

  • Welche Normen und Richtlinien gelten.

  • Wie Sie Ihre Regalanlagen sicher und normgerecht betreiben.

  • Welche Prüfungen regelmäßig durchzuführen sind.

  • Welche rechtlichen Grundlagen für Arbeitgeber verbindlich sind.

1. Was sind Kragarmregale und warum sind sie sicherheitsrelevant?

Kragarmregale gehören zur Gruppe der Lager- und Regalsysteme, die speziell für die Aufnahme von Langgut konzipiert sind. Sie bestehen aus vertikalen Ständern und auskragenden Armen, auf denen das Lagergut abgelegt wird. Durch ihre offene Bauweise ermöglichen sie eine besonders flexible und platzsparende Lagerung.

Allerdings bringen sie auch gewisse Sicherheitsrisiken mit sich:

  • Instabilität bei Überlastung: Wird ein Arm über die zulässige Tragkraft hinaus belastet, kann er sich verbiegen oder sogar brechen.

  • Kippgefahr: Unsachgemäße Beladung oder fehlende Verankerung am Boden kann das gesamte Regal zum Kippen bringen.

  • Unfälle durch falsche Handhabung: Wenn Staplerfahrer nicht ausreichend geschult sind, steigt das Unfallrisiko erheblich.

Gerade weil Kragarmregale im industriellen Alltag ständig in Gebrauch sind und mit schweren Lasten belastet werden, hat die Berufsgenossenschaft klare Regeln für ihre Konstruktion, Aufstellung und Nutzung aufgestellt.


2. Rechtliche Grundlagen: Welche Rolle spielt die Berufsgenossenschaft?

Die Berufsgenossenschaft ist die gesetzliche Unfallversicherung für Unternehmen und deren Beschäftigte. Ihr Auftrag ist es, Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhindern. Daher erlässt sie Vorschriften, Regeln und Informationen, die auch für den Betrieb von Kragarmregalen gelten.

Wichtige rechtliche Grundlagen sind:

  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG): Arbeitgeber sind verpflichtet, für die Sicherheit ihrer Mitarbeiter zu sorgen.

  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV): Regalanlagen gelten als Arbeitsmittel und müssen sicher betrieben sowie regelmäßig geprüft werden.

  • DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“: Verbindliche Vorgaben der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV).

  • DGUV Regel 108-007 (ehemals BGR 234): Spezielle Vorschriften für Lagereinrichtungen und -geräte.

Die Einhaltung dieser Regeln ist Pflicht. Unternehmen, die sie missachten, riskieren Bußgelder, Schadenersatzforderungen und im schlimmsten Fall strafrechtliche Konsequenzen.

3. Anforderungen der Berufsgenossenschaft an die Beschaffenheit von Kragarmregalen

Die BG stellt konkrete Anforderungen an die Konstruktion, Aufstellung und Nutzung von Kragarmregalen. Diese betreffen unter anderem:

3.1. Standsicherheit und Verankerung

  • Kragarmregale müssen so konstruiert sein, dass sie stabil und kippsicher stehen.

  • Eine feste Verankerung im Boden ist vorgeschrieben, um ein Umstürzen zu verhindern.

  • Bei einseitig belasteten Regalen muss eine ausreichende Aussteifung erfolgen.

3.2. Tragfähigkeit und Belastungsgrenzen

  • Jeder Kragarm sowie jeder Regalständer hat eine definierte maximale Traglast, die vom Hersteller angegeben wird.

  • Diese Traglast darf unter keinen Umständen überschritten werden.

  • Eine deutliche Kennzeichnung der Tragfähigkeit ist Pflicht.

3.3. Material und Verarbeitung

  • Regale müssen aus hochwertigem, tragfähigem Stahl bestehen.

  • Schweißnähte, Verschraubungen und Verbindungen müssen nachweislich den Belastungsanforderungen standhalten.

  • Oberflächen sollten gegen Korrosion geschützt sein, besonders in feuchten Umgebungen.

3.4. Schutz vor Anfahrschäden

  • Bereiche, die durch Staplerverkehr gefährdet sind, müssen mit Rammschutz versehen werden.

  • Beschädigte Regalbauteile dürfen nicht weiterverwendet werden.

Damit diese Anforderungen eingehalten werden, schreibt die Berufsgenossenschaft regelmäßige Regalprüfungen vor – dazu später mehr.


4. Geltende Normen und Richtlinien für Kragarmregale

Neben den Vorschriften der BG gelten auch europäische und deutsche Normen, die die Konstruktion und Nutzung von Kragarmregalen regeln.

Die wichtigsten Normen sind:

  • DIN EN 15635: „Ortsfeste Regalsysteme aus Stahl – Anwendung und Wartung“ → zentrale Norm für den sicheren Betrieb.

  • DIN EN 15512: „Ortsfeste Regalsysteme – Statische Bemessung“ → regelt die Tragfähigkeit.

  • DIN EN 15620: „Toleranzen, Verformungen und Freiräume“ → stellt Anforderungen an die Maßgenauigkeit.

Diese Normen sind nicht nur technische Empfehlungen, sondern werden von der Berufsgenossenschaft als verbindliche Grundlage betrachtet. Unternehmen, die diese nicht beachten, riskieren bei einem Unfall erhebliche Haftungsprobleme.

5. Regelmäßige Prüfungen und Wartungspflichten

Die Berufsgenossenschaft schreibt eine regelmäßige Überprüfung von Kragarmregalen vor, um Schäden frühzeitig zu erkennen und die Sicherheit zu gewährleisten.

5.1. Sichtprüfung durch Mitarbeiter

  • Täglich bzw. wöchentlich sollten geschulte Mitarbeiter eine Sichtprüfung durchführen.

  • Dabei werden sichtbare Schäden, Verbiegungen oder Anfahrschäden dokumentiert.

5.2. Expertenprüfung nach DIN EN 15635

  • Mindestens einmal jährlich muss eine Prüfung durch eine befähigte Person erfolgen.

  • Diese Prüfung umfasst eine detaillierte Kontrolle aller Regalbauteile und deren Tragfähigkeit.

  • Ergebnisse müssen schriftlich dokumentiert werden.

5.3. Instandsetzungspflicht

  • Beschädigte Bauteile müssen sofort ausgetauscht oder repariert werden.

  • Provisorische Reparaturen sind nicht zulässig.

Die regelmäßige Prüfung ist nicht nur eine Empfehlung, sondern eine gesetzliche Pflicht, die Arbeitgeber ernst nehmen müssen.

6. Schulung und Unterweisung der Mitarbeiter

Die besten Kragarmregale nützen wenig, wenn die Mitarbeiter, die täglich damit arbeiten, nicht ausreichend geschult sind. Die Berufsgenossenschaft schreibt daher vor, dass regelmäßige Unterweisungen durchgeführt werden müssen.

6.1. Inhalte der Unterweisung

  • Belastungsgrenzen kennen und einhalten: Mitarbeiter müssen wissen, wie viel Gewicht jeder Kragarm und jedes Regal insgesamt tragen darf.

  • Richtiges Ein- und Auslagern: Falsche Lastverteilung führt oft zu gefährlichen Situationen.

  • Umgang mit Flurförderfahrzeugen: Staplerfahrer müssen speziell für den Einsatz an Kragarmregalen geschult sein.

  • Verhalten bei Schäden: Mitarbeiter müssen Schäden sofort melden und dürfen beschädigte Regale nicht mehr nutzen.

6.2. Dokumentation der Schulungen

  • Jede Schulung muss schriftlich dokumentiert werden.

  • Arbeitgeber sind verpflichtet, diese Nachweise bei einer Überprüfung der Berufsgenossenschaft vorzulegen.

6.3. Häufigkeit der Unterweisungen

  • Mindestens einmal jährlich ist eine Unterweisung Pflicht.

  • Bei neuen Mitarbeitern oder nach dem Auftreten von Schäden ist eine außerplanmäßige Schulung erforderlich.

So wird sichergestellt, dass die Belegschaft immer auf dem neuesten Stand bleibt und Risiken minimiert werden.



7. Typische Gefahrenquellen bei Kragarmregalen

Trotz aller Vorschriften kommt es in Betrieben immer wieder zu Unfällen mit Kragarmregalen. Die häufigsten Ursachen sind:

7.1. Überlastung der Regalarme

Wenn mehr Gewicht eingelagert wird, als die Konstruktion zulässt, können die Arme sich verbiegen oder brechen.

7.2. Anfahrschäden durch Stapler

Besonders in engen Lagerbereichen kommt es häufig vor, dass Stapler beim Rangieren die Regale beschädigen. Schon kleine Verformungen können die Stabilität beeinträchtigen.

7.3. Unsachgemäße Beladung

Wird das Langgut nicht gleichmäßig auf den Armen verteilt, entsteht eine einseitige Belastung, die zum Kippen führen kann.

7.4. Mangelnde Wartung

Beschädigte oder korrodierte Regalteile, die nicht rechtzeitig ausgetauscht werden, stellen eine erhebliche Gefahr dar.

7.5. Fehlende Kennzeichnung

Ohne klare Hinweise zu Traglast und Belastungsgrenzen kommt es schnell zu Fehlbelastungen.

Diese Risiken lassen sich durch konsequente Umsetzung der BG-Vorschriften deutlich reduzieren.


8. Verantwortung des Arbeitgebers

Die Verantwortung für die Sicherheit liegt eindeutig beim Arbeitgeber. Er ist verpflichtet, für eine sichere Arbeitsumgebung zu sorgen und die Vorschriften der Berufsgenossenschaft umzusetzen.

8.1. Pflichten des Arbeitgebers

  • Bereitstellung von sicheren und geprüften Kragarmregalen.

  • Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen vor der Inbetriebnahme.

  • Organisation von regelmäßigen Prüfungen und Instandhaltungen.

  • Dokumentation aller Maßnahmen.

  • Unterweisung und Schulung der Mitarbeiter.

8.2. Konsequenzen bei Nichteinhaltung

  • Bußgelder bei Verstößen gegen die BetrSichV.

  • Haftung im Falle eines Unfalls, auch strafrechtlich.

  • Erhöhte Versicherungsbeiträge durch die Berufsgenossenschaft.

  • Imageverlust für das Unternehmen.

Ein verantwortungsbewusster Arbeitgeber sorgt also nicht nur für Sicherheit, sondern schützt auch das Unternehmen vor finanziellen und rechtlichen Schäden.


9. Verantwortung der Mitarbeiter

Auch die Mitarbeiter tragen eine Mitverantwortung für den sicheren Betrieb von Kragarmregalen.

9.1. Pflichten der Beschäftigten

  • Einhaltung der Sicherheitsvorschriften und Vorgaben.

  • Meldung von Schäden oder Auffälligkeiten.

  • Nutzung der Regale nur im Rahmen der vorgegebenen Belastungsgrenzen.

  • Teilnahme an Unterweisungen.

9.2. Rechtliche Absicherung

Wer vorsätzlich oder grob fahrlässig gegen die Regeln verstößt, kann im Schadensfall haftbar gemacht werden. Daher ist es auch im eigenen Interesse der Mitarbeiter, die Vorschriften einzuhalten.



10. Praxisbeispiel: Unfall durch unsachgemäße Nutzung

Um die Bedeutung der BG-Anforderungen zu verdeutlichen, ein Beispiel aus der Praxis:

In einem mittelständischen Stahlhandel kam es zu einem Unfall, bei dem ein Kragarmregal seitlich umstürzte. Ursache war, dass die Last nicht gleichmäßig verteilt wurde und das Regal zudem nicht ordnungsgemäß im Boden verankert war. Ein Mitarbeiter wurde dabei schwer verletzt.

Die Untersuchung ergab:

  • Es lag keine regelmäßige Regalprüfung vor.

  • Die Traglastkennzeichnung war unvollständig.

  • Mitarbeiter waren nicht geschult.

Folgen:

  • Der Arbeitgeber musste hohe Schadenersatzforderungen leisten.

  • Die Berufsgenossenschaft verhängte Bußgelder.

  • Das Unternehmen erlitt Imageverlust und Produktionsausfall.

Dieses Beispiel zeigt eindrücklich, dass Verstöße gegen die Vorschriften nicht nur ein theoretisches Risiko, sondern eine reale Gefahr darstellen.

11. Vorteile der Einhaltung von BG-Anforderungen

Die strikte Umsetzung der Vorschriften der Berufsgenossenschaft bringt nicht nur Sicherheit, sondern auch klare betriebliche Vorteile. Viele Unternehmen sehen die Vorgaben zunächst als Belastung – doch langfristig sind sie ein Gewinn.

11.1. Mehr Sicherheit im Betrieb

  • Reduzierung von Arbeitsunfällen und Personenschäden.

  • Minimierung von Schäden an Waren und Lagertechnik.

  • Erhöhte Verlässlichkeit der Lagerprozesse.

11.2. Wirtschaftliche Vorteile

  • Geringere Ausfallzeiten durch Unfälle oder Reparaturen.

  • Weniger Kosten für Schadensersatz und Versicherungsprämien.

  • Längere Lebensdauer der Regalanlagen durch regelmäßige Wartung.

11.3. Rechtliche Absicherung

  • Vermeidung von Bußgeldern und strafrechtlicher Verantwortung.

  • Nachweis gegenüber Behörden und Versicherungen bei Kontrollen.

  • Stärkung der Position im Haftungsfall.

11.4. Image und Vertrauen

  • Ein sicherer Betrieb signalisiert Verantwortungsbewusstsein.

  • Mitarbeiter fühlen sich wohler und arbeiten motivierter.

  • Geschäftspartner sehen das Unternehmen als seriösen und zuverlässigen Partner.

Die Einhaltung der Vorschriften ist also nicht nur Pflicht, sondern auch eine strategische Investition in die Zukunft des Unternehmens.


12. Checkliste für sichere Kragarmregale

Um die Anforderungen der Berufsgenossenschaft effektiv umzusetzen, empfiehlt es sich, mit einer praktischen Checkliste zu arbeiten.

12.1. Vor der Inbetriebnahme

  • Sind die Regale nach DIN EN 15635 gebaut?

  • Wurde die Tragfähigkeit berechnet und gekennzeichnet?

  • Ist eine feste Bodenverankerung vorhanden?

  • Wurde eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt?

12.2. Im laufenden Betrieb

  • Werden die Belastungsgrenzen eingehalten?

  • Erfolgen regelmäßige Sichtprüfungen durch Mitarbeiter?

  • Ist der Rammschutz installiert und intakt?

  • Sind die Wege für Stapler und Fußgänger klar abgegrenzt?

12.3. Regelmäßige Prüfungen

  • Wurde die jährliche Expertenprüfung durchgeführt?

  • Sind Schäden dokumentiert und behoben worden?

  • Liegen alle Prüfberichte in schriftlicher Form vor?

Mit dieser Checkliste haben Arbeitgeber ein wirksames Werkzeug, um die Sicherheit jederzeit im Blick zu behalten.


13. Zukunftstrends im Regalbau: Digitalisierung und Automatisierung

Die Anforderungen der Berufsgenossenschaft entwickeln sich mit der Technik weiter. Moderne Kragarmregale sind heute oft digital vernetzt und ermöglichen eine noch höhere Sicherheit.

13.1. Digitale Überwachungssysteme

  • Sensoren messen in Echtzeit die Belastung der Arme.

  • Warnsysteme schlagen Alarm, wenn die Tragfähigkeit überschritten wird.

  • Automatische Protokollierung für Prüfberichte.

13.2. Integration in Lagerverwaltungssysteme

  • Regale sind mit Warenwirtschaftssystemen gekoppelt.

  • Fehlbeladungen werden durch Software verhindert.

  • Effiziente Nutzung von Lagerflächen.

13.3. Automatisierte Regalbedienung

  • Einsatz von Robotik und autonomen Staplern reduziert Anfahrschäden.

  • Präzisere und sichere Beladung.

  • Weniger Arbeitsunfälle durch menschliches Fehlverhalten.

Die Kombination aus technischem Fortschritt und BG-Vorschriften wird in Zukunft für noch mehr Sicherheit sorgen.


14. Häufige Fehler bei der Umsetzung der BG-Vorschriften

Trotz klarer Regeln passieren in der Praxis immer wieder dieselben Fehler.

14.1. Vernachlässigung der Prüfungen

Viele Unternehmen sparen an den jährlichen Expertenprüfungen – mit fatalen Folgen im Schadensfall.

14.2. Fehlende Dokumentation

Selbst wenn Prüfungen stattfinden, werden sie oft nicht sauber dokumentiert. Ohne Nachweise ist das Unternehmen im Ernstfall rechtlos.

14.3. Falsche Aufstellung der Regale

  • Aufstellung auf unebenem Boden.

  • Fehlende Verankerung.

  • Zu geringe Abstände zwischen Regalzeilen.

14.4. Ignorieren kleiner Schäden

Kleinere Verbiegungen oder Anrisse werden häufig nicht ernst genommen – bis es zu einem Unfall kommt.

Wer diese Fehler vermeidet, erfüllt nicht nur die BG-Anforderungen, sondern erhöht nachhaltig die Betriebssicherheit.


15. Fazit: Sicherheit ist Pflicht und Chance zugleich

Die Anforderungen der Berufsgenossenschaft an die Beschaffenheit von Kragarmregalen sind keineswegs reine Bürokratie. Sie sind ein zentraler Baustein für Sicherheit, Effizienz und Rechtssicherheit im Betrieb.

Zusammengefasst gilt:

  • Kragarmregale müssen nach klaren technischen Normen gebaut sein.

  • Eine feste Verankerung, richtige Belastung und regelmäßige Prüfungen sind unverzichtbar.

  • Arbeitgeber tragen die Hauptverantwortung, Mitarbeiter die Mitverantwortung.

  • Verstöße können hohe Kosten, rechtliche Konsequenzen und Unfälle nach sich ziehen.

Wer die Vorschriften konsequent umsetzt, schützt nicht nur seine Mitarbeiter, sondern sichert auch die Zukunftsfähigkeit seines Unternehmens. Sicherheit ist also nicht nur Pflicht – sondern auch eine Chance auf langfristigen Erfolg.


FAQ – Häufig gestellte Fragen

1. Muss jedes Kragarmregal jährlich geprüft werden?
Ja, laut DIN EN 15635 ist eine jährliche Expertenprüfung Pflicht, unabhängig von Größe oder Nutzungshäufigkeit.

2. Wer darf die Regalprüfung durchführen?
Die Prüfung muss durch eine befähigte Person erfolgen, die nachweislich geschult und zertifiziert ist.

3. Was passiert, wenn Schäden am Regal festgestellt werden?
Beschädigte Bauteile müssen sofort außer Betrieb genommen und repariert oder ersetzt werden. Provisorien sind nicht erlaubt.

4. Gelten die BG-Vorschriften auch für kleine Betriebe?
Ja, die Vorschriften gelten für alle Unternehmen, unabhängig von der Betriebsgröße.

5. Welche Konsequenzen drohen bei Missachtung der Vorschriften?
Neben Bußgeldern drohen im Schadensfall zivilrechtliche Haftung, höhere Versicherungsbeiträge und strafrechtliche Folgen.

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